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Bühler richtet sich nach internationalen Corporate-Governance-Standards
Bühler richtet sich nach internationalen Corporate-Governance-Standards
Als nicht börsenkotiertes, familiengeführtes, jedoch wirtschaftlich bedeutungsvolles Unternehmen hat Bühler sich dazu entschlossen, seiner Führungsstruktur besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Infolge dieser Entscheidung entstand eine Struktur, die weit über die rechtlichen Anforderungen des Schweizer Gesellschaftsrechts hinausgeht und die im von Economiesuisse veröffentlichten «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» dargelegten Empfehlungen weitgehend umsetzt.
In den Statuten von Bühler sind wesentliche Parameter des Corporate-Governance-Systems festgelegt. Die Statuten werden durch das Organisationsreglement ergänzt, in dem Aufgaben, Befugnisse und Vorschriften der leitenden Gremien des Unternehmens aufgeführt sind.
Sofern das Gesetz oder die Statuten nichts anderes bestimmen, wird das Management durch den Verwaltungsrat an den CEO, die Konzernleitung und ihre Mitglieder delegiert. Weitere Reglemente bestimmen die Organisation des Vergütungs- und des Prüfungsausschusses.
Der Verwaltungsrat hat zudem eine Richtlinie verabschiedet, in der die Unternehmensführung zwischen Verwaltungsrat, CEO/Konzernleitung und Urs Bühler Innovation Fund aufgeteilt wird.
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